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Tippgeber.
Provision.

Ein Dankeschön von uns an Sie.

Ihre Immobilien-Empfehlung ist uns viel wert! Profitieren Sie von dieser gegenseitigen Win-win-Situation.
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie in Stuttgart oder Umgebung verkaufen möchte
– egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie?

Sie wissen wer seine Immobilie verkaufen will?

Weitersagen lohnt sich:

Ein Bekannter oder Arbeitskollege von Ihnen möchte sein Haus verkaufen? Ihre Nachbarn ziehen um und verkaufen ihre Eigentumswohnung? Sie wissen von einem Grundstück, das veräußert werden soll?

– Häuser, Wohnungen, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien –
Sie geben uns einen Tipp und erhalten als Dankeschön eine Provision in Höhe von bis zu 10% der Gesamtprovision.

Wir zahlen bis zu 10% Provision für 
Häuser 
Wohnungen 
Grundstücke 
Gewerbeimmobilien 
.

Geld verdienen. Einfach.

So einfach können Sie z.B. 2500 € verdienen. Berechnung an Beispielzahlen.

Verkauf der Immobilie

Die von Ihnen vermittelte Immobilie wird für 500.000 € verkauft.

Wir erhalten Maklerprovision

Wir nehmen eine Provision von 5% an. 
5% von 500.000 = 25.000 €

Ihre Tippgeber Provision

Sie erhalten 10% von 25.000 € 10% von 25.000 = 2.500 €

In drei Schritten zur Provision.

1
2
3

Ihr Hinweis

Sie geben uns einen Hinweis (telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular).

Wir nehmen Kontakt auf

Wir prüfen Ihren Tipp. Wir kontaktieren den Eigentümer und schließen einen Makler-Alleinauftrag ab.

Auszahlung der Provision

Nach Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision direkt auf Ihr Konto.

Wie erkenne ich meine Chancen?

Hier ein paar Tipps, wie Sie verkaufsbereite Immobilien erkennen.

Leere Gebäude

Sie sehen leere Fenster in Wohnungen oder Häusern. Evtl. sind die Rollläden ständig unten.

Nicht bewohnt

Eine Wohnung oder Haus ist längere Zeit nicht bewohnt. Der Briefkasten bleibt lange ungeleert.

Grundstück unbebaut

Fragen Sie die Nachbarn, ob der Besitzer bekannt ist und ob dieser evtl. verkaufen will.

Gründe für einen Immobilienverkauf.

Mehr Geld

Ihr Nachbar, Ihr Bekannter oder Ihr Freund möchte sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück verkaufen, weil er das Geld dafür dringend benötigt (Schulden, finanzielle Schwierigkeiten, etc.).

Kosten sparen

Der Unterhalt einer Immobilie kann sehr viel Geld kosten und viel Arbeit bereitet (Grunderwerbssteuer, Renovierungen, Reparaturen, Unterhaltskosten, usw.)

Ärger mit Mietern

Bei einer Wohnung die vermietet ist, kann es zu Zahlungsschwierigkeiten und Ärger mit den Mietern, Hausverwaltungen, etc. kommen, daher ist meist die beste Möglichkeit der Verkauf der Wohnung.

Scheidung

Es funktioniert nicht mehr in der Ehe, man will sich scheiden lassen und nun soll das gemeinsame Haus oder die Wohnung verkauft werden.

Erbschaft

Oma/ Opa sind verstorben. Meist wird dann von den Erben versucht das Haus, die Wohnung oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen.

Zu viel Platz

Das eigene Haus ist einfach zu groß geworden (Kinder sind aus dem Haus, Lebenspartner ist verstorben, etc.) und nun möchte man das Haus verkaufen und sich eine kleinere Wohnung mieten/ kaufen.

Auszug

Ihr Nachbar, oder Bekannter zieht aus seiner Eigentumswohnung oder aus seinem Haus aus.

Bauen

Jemand baut gerade ein Einfamilienhaus und will seine bisherige Eigentumswohnung verkaufen.  

Die Voraussetzungen.

FAQ

Welche Objekte kann ich melden ?

Das Objekt, egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie ist uns bisher unbekannt und nicht in unseren Systemen hinterlegt.

Darf das Objekt schon am Markt sein ?

Nein, das Objekt darf bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten werden.

Wo sollen die Objekte sein ?

Unser Fokus liegt in Stuttgart, den Landkreisen Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen und Waiblingen. Wir vermitteln aber gerne auch Objekte im gesamten Süddeutschen Raum.

Wann bekomme ich meine Provision ?

Die Vermittlung führt zu einem erfolgreichen Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).

Ich bin Anwalt oder Steuerberater.

Sie als Tippgeber dürfen nicht dem Standesrecht unterliegen. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.). Sollten Sie dem Standesrecht unterliegen müssen Sie die Erlaubnis Ihrer Mandantschaft für die Vermittlung an uns haben.

Verwandt mit dem Eigentümer ?

Provisionen werden nur an unbeteiligte Dritte gezahlt. Das bedeutet, Sie sollen nicht mit dem Eigentümer verwandt, verheiratet sein oder in einer Lebenspartnerschaft leben.

Einhaltung der rechtlichen Bedingungen ?

Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.

Sonstige Hinweise

  1. Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  2. Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
  3. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.

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Wir begleiten unser Kunden bis zum Erfolg.

Wir begleiten unsere Kunden bis wir eine optimale Lösung gefunden haben. Alle Belange und Fragen um Immobilien sind uns eine Herzensangelegenheit. Egal, ob Immobilien Kauf, Verkauf oder Vermietung.

Sprechen Sie mit uns.

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