Die Instandhaltungsrücklage wird auch als Reparaturfond oder Erneuerungsfond bezeichnet. Damit ist das Sparen von Geld für zukünftige Reparaturen, Modernisierungen und Sanierungen an der Immobilie gemeint.
Im WEG (Wohneigentumsgesetz) ist sie als Rückstellung zur langfristigen Erhaltung der Liegenschaftswerte von Eigentumswohnungen definiert. Somit ist die Instandhaltungsrücklage bei Wohneigentümerschaften gesetzlich verankert. Das heißt, wenn eine Eigentümergemeinschaft keine Rücklagen bildet, kann ein Wohnungseigentümer darauf bestehen, dass sich das ändert. Andersrum muss ein Eigentümer den Rücklagenbetrag zahlen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies festgelegt hat.
Hauseigentümern dagegen ist es freigestellt, ob sie zusätzlich Geld für zukünftige Renovierungen und Reparaturen sparen wollen.