Lassen Sie Ihre Immobilie von uns bewerten, dann bekommen Sie über die Online-Bewertung eine schriftliche Auswertung Ihrer Angaben – je nach Immobilienart – auf Grundlage des Sachwertverfahrens oder des Vergleichswertverfahrens. Entscheiden Sie sich zum Verkauf mit uns, so wird Ihnen außerdem Ihr Makler eine fundierte Immobilienbewertung geben. Er wird die Immobilie von innen und außen besichtigen und den Wert im Zusammenhang mit Zustand, Lage Bauunterlagen und vergleichbaren verkauften Objekten kalkulieren. Zudem wird er die Immobilienbewertung so begründen, dass sie für Sie und potenzielle Kaufinteressenten nachvollziehbar ist. Eine solche Immobilienbewertung ist vollkommen ausreichend, um einen akkuraten Richtwert für den Immobilienverkauf zu haben.
Prinzipiell kann ein Gutachten auch von Sachverständigen, also beispielsweise Bau- und Vermessungsingenieuren, Architekten oder von Bankkaufleuten durchgeführt werden. Entscheidend für die Wahl, wer die Immobilienbewertung vornehmen soll oder muss, ist dabei immer der Zweck der Bewertung.
Benötigen Sie ein Sachverständigengutachten, das auch vor Gericht gilt (z.B. bei nicht Einigung bei Scheidung oder Erbauseinandersetzungen), so müssen Sie dies von einem unabhängigen Gutachter durchführen lassen. Dies hat jedoch seinen Preis: Bei einer kleinen bis mittleren Eigentumswohnung sollten Sie mit etwa 1.000€ rechnen. Allerdings ist das Gutachten auch sehr genau und umfangreich. So rechnet der Gutachter beispielsweise Quadratmeterzahlen nach, schreibt ausgiebige Erläuterungen und ist auch vor Gericht haftbar für seine Angaben.