Bestellerprinzip. Änderung der Maklerprovision.

Als Immobilienexperten ist es unser Antrieb Ihnen immer den besten Service zu bieten. Dazu gehört es für uns auch, Sie über aktuelle Entwicklungen, die Sie oder den Verkauf Ihrer Immobilie betreffen auf dem Laufenden zu halten. 

Der Deutsche Bundestag hat zum 23.12.2020 eine Neuregelung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien beschlossen. Inhaltlich bedeutet dies, dass sich ab dem 23.12.2020 künftig bundesweit die Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien die Kosten für die Maklerleistung 50:50 teilen müssen. 

Genauere Informationen zu der Gesetzesänderung, und wie sich diese auf Sie persönlich auswirkt, haben wir in einem ausführlichen Artikel in unserem Immobilienlexikon zusammen getragen.

Kurz gesagt:

Diese gesetzliche Vorschrift kommt für Sie nur dann zum tragen, falls der schlussendliche Käufer das Expose zu Ihrer Immobilie von uns erst nach dem 23.12.2020 anfragt und erhält. In diesem Fall wären Sie als Auftraggeber, gesetzlich verpflichtet die Hälfte der derzeitig vereinbarten Provision aus Ihrem Verkaufserlös zu tragen und wir müssten Ihnen für 50% unserer Leistung eine Rechnung stellen. 

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Colin Eiermann

Colin Eiermann

Ihr Ansprechpartner für Immobilienstrategien.

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